Präambel

Harrer Wassertechnik („HWT“) bietet als nicht im Firmenbuch eingetragenes Einzel­unternehmen verschiedene Dienst­leistungen (Trink­wasser­kammerreinigung, Rohr­leitungs­desinfektion, Druck­prüfungen von Trink­wasser­­leitungen) sowie den Vertrieb diverser Produkte im Zusammen­hang mit Reinigung, Desinfektion und Leckortung (chemische Reiniger und Desinfektions­mittel, Reinigungs­geräte, Desinfektions­geräte, Ersatz­teile, Leck- und Leitungs­ortungs­geräte) und Arbeitsschutz an.

I. Geltung, Schrift­form

1. Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) der HWT gelten für alle Angebote, Lieferungen und Leistungen, einschließlich im Rahmen zukünftiger Rechtsbeziehungen, ohne dass es dazu einer weiteren Vereinbarung bedarf. Sämtliche Angebote, Lieferungen, und Leistungen erfolgen ausschließlich aufgrund dieser Geschäftsbedingungen. Es gilt jeweils die jüngste Fassung.

2. Den Geschäftsbedingungen des Auftraggebers wird hiermit ausdrücklich widersprochen, sofern sie mit den vorliegenden Geschäftsbedingungen nicht in Einklang stehen.

3. Änderungen und Ergänzungen dieser Geschäftsbedingungen und sonstiger Verträge mit HWT bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Mündliche Zusagen der HWT haben nur Gültigkeit, wenn sie schriftlich bestätigt werden.

4. Mitarbeiter und Subunternehmer von HWT besitzen keine Abschlussvollmacht und keine Vollmacht zur Abänderung der Geschäftsbedingungen oder sonstiger mit HWT geschlossener Verträge.

5. Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen liegen in der jeweils gültigen Fassung bei HWT zur Einsichtnahme auf und sind über die Homepage www.hwt.at abrufbar.

II. Angebote

1. Die Angebote der HWT sind freibleibend. Aufträge binden HWT erst mit schriftlicher Bestätigung oder Beginn der Erfüllung. Vertragsinhalt ist ausschließlich, was schriftlich vereinbart wurde.

2. Weicht die Auftragsbestätigung von der Bestellung des Auftraggebers ab, gilt die Abweichung als genehmigt, wenn dieser nicht innerhalb von einer Woche nach Zugang der Auftragsbestätigung schriftlich widersprochen wird. Weiters gilt die Zustimmung mit Abzeichnung des Lieferscheins als erteilt.

3. Der Auftraggeber ist an von ihm erteilte Aufträge gebunden. Er ist berechtigt, Aufträge vor Beginn der Durchführung nach Maßgabe nachstehender Bestimmungen schriftlich zu kündigen: Im Falle einer Kündigung stellt HWT eine Stornogebühr in Höhe von 30 % der kalkulierten Auftragssumme in Rechnung. Erfolgt die Kündigung innerhalb von 5 Tagen (Einlangen der Kündigung bei HWT!) vor Durchführung des Auftrages beträgt die Stornogebühr 80 % der kalkulierten Auftragssumme. Zusätzlich hat der Auftraggeber verschuldensunabhängig sämtliche Aufwendungen zu ersetzen, die HWT bis zu der Kündigung entstanden sind. Dies gilt insbesondere für Geräte und chemische Mittel, die HWT für einen konkreten Auftrag angeschafft hat. Der Anspruch auf Ersatz darüber hinausgehender Schäden bleibt von der Stornogebühr unberührt. Eine Kündigung nach Beginn der Durchführung eines Auftrags ist unzulässig. Als Beginn der Durchführung gilt die Abfahrt des zuständigen Mitarbeiters der HWT zum Auftragsort.

4. Die Kündigungs­bestimmungen gelten nicht für den Geschäftsbereich des Vertriebs von Produkten durch HWT.

5. HWT ist berechtigt, von einem Auftrag zurückzutreten, falls zwischen Angebotslegung und Ausführung Änderungen in der Zahlungsfähigkeit des Auftraggebers eintreten oder Umstände bekannt werden, welche die Zahlungsfähigkeit des Auftraggebers in Frage stellen. In einem solchen Fall behält sich HWT überdies das Recht vor, alle sonstigen bereits erbrachten Leistungen unverzüglich in Rechnung zu stellen.

III. Leistungen, Mitwirkungs­pflichten

1. HWT verpflichtet sich, die vereinbarten Leistungen mit der Sorgfalt eines ordentlichen Unternehmers innerhalb der vereinbarten Fristen und Termine vollständig zu erbringen.

2. HWT ist berechtigt, den Auftrag zum Teil oder in seiner Gesamtheit an Subauftragnehmer weiterzugeben.

3. Den Auftraggeber treffen hinsichtlich der von HWT erbrachten Leistungen Mitwirkungspflichten, die im einzelnen Fall zwischen HWT und dem Auftraggeber zu vereinbaren sind. Allfällige Wartezeiten im Rahmen der Ausführung von Aufträgen, die auf eine Verletzung der Mitwirkungspflichten zurückzuführen sind, sind zu einem Stundensatz von € 120,00 zzgl USt je Mitarbeiter, der für einen Auftrag abgestellt wird, abzugelten. Sollte ein Auftrag aus derartigen Gründen nicht an dem vereinbarten Tag durchgeführt werden können, ist auch die An- und Abreise nach diesem Stundensatz abzugelten.

IV. Haftung

1. HWT haftet für eigenes Verschulden und das Verschulden von Erfüllungsgehilfen ausschließlich bei grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz. Das Vorliegen des Verschuldens ist vom Auftraggeber zu beweisen. Für Folgeschäden, mittelbare oder indirekte Schäden, sowie für entgangenen Gewinn haftet HWT nicht.

2. Sämtliche Schadenersatzansprüche gegen HWT verjähren binnen zwölf Monaten. Der Beginn der Verjährungsfrist richtet sich nach den jeweiligen gesetzlichen Vorschriften.

3. Beim Verkauf von Produkten kann sich HWT von Gewährleistungs- und Schadenersatzansprüchen auch dadurch befreien, dass sie die gegen den Hersteller bestehenden Ansprüche zur Geltendmachung im eigenen Namen an den Käufer abtritt.

V. Versendung, Eigentums­­vorbehalt

1. Der Versand von Produkten erfolgt auf Rechnung des Käufers. Ab dem Zeitpunkt der Versendung ab Werk trägt der Käufer die Gefahr eines zufälligen Untergangs oder einer Verschlechterung des Kaufgegenstandes (Übergang der Preisgefahr).

2. Bis zur vollständigen Kaufpreiszahlung stehen sämtliche Liefergegenstände im Eigentum von HWT stehen (Eigentumsvorbehalt).

VI. Zahlungs­bedingungen

1. Alle Preise verstehen sich in EURO zzgl Umsatzsteuer.

2. Die Rechnungslegung erfolgt nach Durchführung des Auftrages bzw bei Trinkwasser­behälter­reinigungen nach Vorliegen einer positiven Wasserprobe, sofern eine solche mit dem Auftraggeber vereinbart ist. Der Verkauf von Produkten wird mit deren Versendung abgerechnet. Rechnungen sind mit Eingang beim Auftraggeber bzw Käufer fällig. Abweichende Vereinbarungen bedürfen der Schriftform.

3. Einwendungen gegen Rechnungen haben binnen sieben Tagen schriftlich bei HWT einzulangen, widrigenfalls die Rechnung als genehmigt gilt.

4. Sämtliche Zahlungen sind spesenfrei zu leisten. Wechsel und Schecks werden nicht angenommen.

5. Im Falle des Zahlungsverzugs hat der Auftraggeber Verzugszinsen in Höhe von 8 % über dem jeweils aktuellen Basiszinssatz zu bezahlen (§ 352 UGB). Ferner hat der Auftraggeber alle mit der Eintreibung der offenen Forderungen im Zusammenhang stehenden Mahn-, Inkasso-, Erhebungsund Auskunftskosten sowie Rechtsanwaltskosten zu ersetzen.

6. HWT ist berechtigt, bei Zahlungsverzug die Durchführung von weiteren Aufträgen bis zur Bezahlung der gesamten Verbindlichkeiten anzuhalten. Dies betrifft auch bereits in Umsetzung befindliche Aufträge. HWT haftet nicht für allfällige daraus entstehende Schäden des Auftraggebers.

7. HWT ist berechtigt, trotz anderer Widmungen des Auftraggebers Zahlungen auf allfällige ältere Schulden anzurechnen. Verspätete Zahlungen können von HWT zunächst auf die Kosten, dann auf die Zinsen und zuletzt auf die Kapitalforderung angerechnet werden.

8. Dem Auftraggeber steht kein Zurückbehaltungs- oder Leistungsverweigerungsrecht zu. Die Aufrechnung mit Forderungen gegen HWT ist ausschließlich dann zulässig, wenn die Forderung ausdrücklich schriftlich anerkannt oder rechtskräftig festgestellt ist.

VII. Abtretungs­verbot

Der Auftraggeber ist nicht berechtigt, Forderungen gegen HWT an Dritte abzutreten.

VIII. Rechtswahl, Gerichtsstand

Es gilt österreichisches Recht. Für Streitigkeiten wird die ausschließliche Zuständigkeit des sachlich zuständigen Gerichts in Wien Innere Stadt vereinbart.

IX. Schluss­bestimmungen

1. Sollten einzelne Bestimmungen dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder werden, berührt dies die Wirksamkeit des Vertrages und der übrigen Bestimmungen der Geschäftsbedingungen nicht. Die unwirksame Bestimmung ist dann durch eine solche Bestimmung zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck am nächsten kommt.

2. Der Auftraggeber ist damit einverstanden, dass er per Email Werbung und Informationen über HWT und deren Dienstleistungen erhält. Er nimmt zur Kenntnis, dass seine für das Rechtsgeschäft notwendigen Daten EDVmäßig erfasst und verarbeitet werden.